- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Anfechtungsklage, § 42 I Alt. 1 VwGO
AnfechtungsklagePrüfungsschema der Anfechtungsklage
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Anfechtungsklage, § 42 I Alt. 1 VwGO
Prüfungsschema der Anfechtungsklage
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO
- Zulässigkeit der Anfechtungsklage
- Begründetheit der Anfechtungsklage
- Formulierungsbeispiel Obersatz: „Die Anfechtungsklage hat [Erfolg / Aussicht auf Erfolg], soweit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet und die Klage zulässig und begründet ist.“
- Fallfrage in der Regel auf „Erfolg“ oder „Aussicht auf Erfolg“ gerichtet, dementsprechend auch im Obersatz und Ergebnis formulieren: z.B. nicht von „Aussicht auf Erfolg“ sprechen, wenn Fallfrage nach „Erfolg“ fragt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Nach welchem Schema prüft man den Erfolg bzw. die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage?
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