Auszug

Nichtigkeitsdogma

NichtigkeitsdogmaNormverwerfungskompetenz

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Nichtigkeitsdogma

Nichtigkeitsdogma / Nichtigkeitsdoktrin

  • Rechtswidrige Rechtshandlungen sind grds. unmittelbar nichtig
  • Ergibt sich aus Rechtsstaatsprinzip
  • Zu diesem Grundsatz bestehen wichtige Ausnahmen
    • Normverwerfungskompetenz des BVerfG: Die Nichtigkeit rechtswidriger Gesetze muss vom BVerfG ausdrücklich erklärt werden (Nichtigerklärung), bis dahin entfalten sie rechtliche Wirkung; Nichtigkeit kann z.B. im Rahmen von Normenkontrollklagen oder Verfassungsbeschwerden festgestellt werden
    • Rechtswidriger Verwaltungsakt nur ohne weiteres nichtig, wenn er unter besonders gravierenden Mängeln leidet, §§ 43 III, 44 VwVfG, im Übrigen muss er von der Behörde aufgehoben oder vom Betroffenen angefochten werden
    • Planerhaltung im Bauplanungsrecht: Viele Fehler im Bebauungsplan unbeachtlich oder heilbar gem. §§ 214, 215 BauGB

2.
Wiederholen

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Frage

Sind rechtswidrige Normen und Rechtshandlungen immer unmittelbar nichtig?

3.
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Frage 1

Bürger A hält ein Gesetz für offensichtlich rechtswidrig. Kann er es einfach ignorieren? Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 2

C möchte einen Bebauungsplan wegen formaler Fehler anfechten. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 3

B erhält einen Verwaltungsakt, den er für offensichtlich rechtswidrig hält. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 4

A hält ein Gesetz für offensichtlich rechtswidrig und fragt. Kann er es einfach ignorieren?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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