Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Raub und Erpressung
Erpressung, § 253 I StGB
Gewalt bei der Erpressung
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Erpressung, § 253 I StGB
Gewalt bei der Erpressung
- Umstritten, ob Erpressung auch vis absoluta umfasst oder nur vis compulsiva in Form freiwilliger Vermögensverfügung
- h.M.: Erforderlichkeit von vis compulsiva in Form freiwilliger Vermögensverfügung
- Rspr., M.M.: Nicht nur Vermögensverfügung, sondern jedes Opferverhalten umfasst
- Gewaltsame Gebrauchsanmaßung (die bewusst nicht vom Tatbestand des Raubes erfasst ist) würde so zum Verbrechen heraufgestuft, was dem Wille des Gesetzgebers zuwiderläuft (lässt sich am Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs erkennen)
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