- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Beleidigungsdelikte
Beleidigungsdelikte im Überblick
1.Verstehen
Beleidigungsdelikte im Überblick
Erfordernis des Strafantrags, § 194 StGB: Beleidigungsdelikte sind grds. absolute Antragsdelikte
Als Strafprozessvoraussetzung am Schluss im allgemeinen Prüfungsschema im Strafrecht prüfen (nach der Schuld)
2.Wiederholen
Gibt es bei den Beleidigungsdelikten spezielle Prozessvoraussetzungen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T beleidigt den O vor Zeugen massiv. Die Polizei nimmt die Personalien auf und die Staatsanwaltschaft bejaht aufgrund der Schwere der Tat das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. O selbst möchte jedoch "keinen Ärger" und stellt keinen Strafantrag. Kann T bestraft werden?
T beleidigt den O vor Zeugen massiv. Die Polizei nimmt die Personalien auf und die Staatsanwaltschaft bejaht aufgrund der Schwere der Tat das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. O selbst möchte jedoch "keinen Ärger" und stellt keinen Strafantrag. Kann T bestraft werden?
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