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Beleidigungsdelikte im Überblick

BeleidigungsdeliktBeleidigungsdelikteEhre
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Welche Beleidigungsdelikte musst du kennen und wie verhalten sie sich zueinander?

Merke

Beleidigungsdelikte im Überblick, §§ 185 ff. StGB

  • Beleidigung, § 185 StGB
    • Adressat: Ggü. Betroffenem oder Dritten
    • Gegenstand
      • Ggü. Betroffenem: Werturteile oder unwahre Tatsachenbehauptungen (Unwahrheit bei Tatsachenbehauptungen ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal)
      • Ggü. Dritten: Nur Werturteile
  • Üble Nachrede, § 186 StGB
    • Adressat: Ggü. Dritten
    • Gegenstand: Nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen (Nichterweislichkeit objektive Strafbarkeitsbedingung)
  • Verleumdung, § 187 StGB
    • Adressat: Ggü. Dritten
    • Gegenstand: Unwahre Tatsachenbehauptungen  (Unwahrheit Tatbestandsmerkmal)

Was ist der Schutzzweck der Beleidigungsdelikte?

Merke

Schutzzweck Ehre: Wert, der einer Person durch ihre Persönlichkeit und ihr sittlich-soziales Verhalten in ihrer Rolle zukommt

Gibt es bei den Beleidigungsdelikten spezielle Prozessvoraussetzungen?

Merke

Erfordernis des Strafantrags, § 194 StGB: Beleidigungsdelikte sind grds. absolute Antragsdelikte

  • Als Strafprozessvoraussetzung am Schluss im Prüfungsschema prüfen (nach der Schuld)

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Frage 1/4

T beleidigt den O vor Zeugen massiv. Die Polizei nimmt die Personalien auf und die Staatsanwaltschaft bejaht aufgrund der Schwere der Tat das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. O selbst möchte jedoch "keinen Ärger" und stellt keinen Strafantrag. Kann T bestraft werden?

Ja, da bei Bejahung des öffentlichen Interesses der Strafantrag ersetzt wird.
Nein, Beleidigungsdelikte sind absolute Antragsdelikte, der Strafwille des O ist zwingend.
Ja, da die Tat vor Zeugen (Öffentlichkeit) begangen wurde.
Die Strafverfolgung hängt allein vom Ermessen der Staatsanwaltschaft ab.
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