Auszug

Actus contrarius

Actus contrarius

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Actus contrarius

  • Latein: Actus contrarius / consensus contrarius
  • Deutsch: Gegenteiliger Akt / gegenteilige Rechtshandlung
  • Bedeutung: Handlung, mit der eine frühere Handlung (actus primus) rückgängig gemacht oder aufgehoben werden soll
  • Kontext: Kehrseitentheorie zur Bestimmung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO

2.
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