Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Actus contrarius
Actus contrarius
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Actus contrarius
- Latein: Actus contrarius / consensus contrarius
- Deutsch: Gegenteiliger Akt / gegenteilige Rechtshandlung
- Bedeutung: Handlung, mit der eine frühere Handlung (actus primus) rückgängig gemacht oder aufgehoben werden soll
- Kontext: Kehrseitentheorie zur Bestimmung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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