Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Diebstahl und ähnliche Delikte
Pfandkehr, § 289 I StGB
Pfandkehr
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pfandkehr, § 289 I StGB
Pfandkehr, § 289 I StGB: Wegnahme einer mit einem Pfandrecht belasteten beweglichen Sache
- Wenn Täter seine eigene Sache oder die Sache des Eigentümers mit dessen Einverständnis wegnimmt, aber ein Pfandrecht daran besteht
- Kein Diebstahl mangels Fremdheit der Sache oder wegen tatbestandsausschließendem Einverständnis
- Beispiel: z.B. Täter holt sich sein eigenes Auto aus der Garage des Pfandgläubigers zurück, obwohl daran ein Pfandrecht wegen unbezahlter Reparaturkosten besteht
- Bei Wegnahme auf Macht- und Zugriffsbereich des Berechtigten des Pfandrechts abzustellen
- Sicheres Wissen erforderlich, darüber dass fremdes Sicherungsrecht verletzt
- Erfordernis des Strafantrags, § 289 III StGB: Absolutes Antragsdelikt
- Als Strafprozessvoraussetzung am Schluss im Prüfungsschema prüfen (nach der Schuld)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Pfandkehr?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Vermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.