Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I, 43 II VwGO

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Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I, 43 II VwGO

Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I, 43 II VwGO: Klage auf Vornahme, Unterlassen oder Dulden einer hoheitlichen Handlung, die kein Verwaltungsakt ist

  • Klagebegehr gem. § 88 VwGO: Kläger verlangt eine Leistung von einer Behörde, die nicht im Erlass, Aufhebung oder Feststellung eines Verwaltungsakts besteht; z.B. Unterlassung einer polizeilichen Kontrollmaßnahme (Realakt)
  • Auffangklageart neben Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage
  • Gesetzliche Grundlage in § 43 II VwGO; daneben vorausgesetzt z.B. in §§ 111, 113 IV, 169 II VwGO
    • Erforderlich um effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG zu gewährleisten

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