Auszug

Objektive Zurechnung: Fremdgefährdung und Selbstgefährdung

FremdgefährdungSelbstgefährdungEigenverantwortliche SelbstgefährdungEinverständliche FremdgefährdungRechtsfolgen der einverständlichen Fremdgefährdung

1.
Verstehen

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Objektive Zurechnung: Fremdgefährdung und Selbstgefährdung

Rechtsfolgen der einverständlichen Fremdgefährdung

  • M.M.: Gleichbehandlung mit Selbstgefährdung, wenn sie dieser in allen Aspekten gleicht
    • Contra legem: Wenn nach § 228 StGB eine Einwilligung in Todesgefährdung nicht einmal gerechtfertigt ist, kann sie niemals tatbestandsausschließend wirken
  • h.M.: Objektive Zurechnung im Tatbestand, aber ggf. Rechtfertigung durch Einwilligung
    • Es sei kein disponibles Rechtsgut, §§ 216, 228: Insb. bei Tötung und sittenwidriger Körperverletzung keine Einwilligung möglich

2.
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