Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Kausalität und objektive Zurechnung
Objektive Zurechnung: Fremdgefährdung und Selbstgefährdung
FremdgefährdungSelbstgefährdungEigenverantwortliche SelbstgefährdungEinverständliche FremdgefährdungRechtsfolgen der einverständlichen Fremdgefährdung
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Objektive Zurechnung: Fremdgefährdung und Selbstgefährdung
Rechtsfolgen der einverständlichen Fremdgefährdung
- M.M.: Gleichbehandlung mit Selbstgefährdung, wenn sie dieser in allen Aspekten gleicht
- Contra legem: Wenn nach § 228 StGB eine Einwilligung in Todesgefährdung nicht einmal gerechtfertigt ist, kann sie niemals tatbestandsausschließend wirken
- h.M.: Objektive Zurechnung im Tatbestand, aber ggf. Rechtfertigung durch Einwilligung
- Es sei kein disponibles Rechtsgut, §§ 216, 228: Insb. bei Tötung und sittenwidriger Körperverletzung keine Einwilligung möglich
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