Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Selbsthilferecht, § 229 BGB
Selbsthilferecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Selbsthilferecht, § 229 BGB
Selbsthilferecht, § 229 BGB: Rechtfertigung gewaltsamer Durchsetzung oder Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und sofortiges Eingreifen zur Sicherung erforderlich
- Beispiele: z.B. nach Diebstahl begegnet Eigentümer dem Dieb und nimmt ihm die gestohlene Sache weg; z.B. Wirt hält fluchtverdächtigen unbekannten Gast fest, der seine „Zeche prellen“ wollte
- Wegen Einheit der Rechtsordnung auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Darf man zivilrechtliche Ansprüche mit Gewalt durchsetzen, wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Der Jugendliche O reißt der alten Dame T die Handtasche weg. T fordert O auf, ihm das Diebesgut zurückzugeben, aber O weigert sich und versucht wegzulaufen. Daraufhin überwältigt die kampfsporterprobte T den O und nimmt ihm die gestohlene Sache mit Gewalt ab. Ist Ts Handlung nach § 229 BGB gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des StGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.