Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot

Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot

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Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot

Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot: Rechtlichen Fundamente für freien Verkehr im Binnenmarkt

  • Zweck: Dienen der Beseitigung nationaler Handelshemmnisse und Beschränkungen
  • Verhältnis und Subsidiarität
    • Spezielle Grundfreiheiten: Vorrangig wegen Spezialität, da sie konkrete Marktbereiche schützen (z.B. Art. 45 AEUV für Arbeitnehmer)
    • Allgemeines unionsrechtliches Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV: Allgemeiner Auffangtatbestand, gilt immer dann, wenn Unionsbezug, aber keine der speziellen Grundfreiheiten einschlägig

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