- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Das Europarecht
Europarecht / Unionsrecht
1.Verstehen
Europarecht / Unionsrecht
Unmittelbare Wirkung von Richtlinien ohne Umsetzung in nationales Recht
EuGH (Van Duyn, Ratti): Unmittelbare Geltung der Richtlinien bei Nicht- / Spätumsetzung
Umsetzungsfrist abgelaufen
Richtlinie hinreichend bestimmt
Inhaltlich unbedingt (Umsetzung nicht im Ermessen des Mitgliedstaates)
hM: Vermittelt Einzelnem subjektives Recht
Aber nur vertikale Wirkung zwischen Bürger und Staat
Keine Horizontale Wirkung zwischen Bürgern (zulasten eines Bürgen), da Richtlinie wirkt nur ggü. Staat wirkt, also auch nur zulasten des Staates (Sanktionsargument)
Aber durch Richtlinie Begünstigter kann Schadensersatz gegen Staat wegen Nichtumsetzung geltend machen (Staatshaftungsrecht)
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Bürger direkt auf eine Richtlinie berufen?
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