- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Leistungsklage, Feststellungsklage und weitere Verfahren
Allgemeine Feststellungsklage, § 43 VwGO
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Allgemeine Feststellungsklage, § 43 VwGO
- Feststellungsklage gegen Träger öffentlicher Gewalt nicht subsidiär, da dieser sich gem. Art. 20 III GG an gerichtliche Feststellung halten wird
- Wortlaut; Vollstreckung gegen öffentliche Hand in §§ 170, 172 VwGO geregelt ⇨ Gesetzgeber ging davon aus, dass öffentliche Hand nicht immer freiwillig Gerichtsurteil folgt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist die allgemeine Feststellungsklage auch gegenüber Trägern öffentlicher Gewalt subsidiär?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Verein V könnte seinen Zahlungsanspruch gegen das Land L mit der allgemeinen Leistungsklage durchsetzen, erhebt aber nur Feststellungsklage, dass L zur Zahlung verpflichtet ist. V meint, der Staat halte sich ohnehin an Urteile. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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