Auszug

Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz

VertrauensschutzRechtssicherheitRückwirkungsverbotEchte Rückwirkung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz

Echte Rückwirkung (retroaktiv): Rückwirkende Regelung in der Vergangenheit bereits rechtlich abgeschlossenen Sachverhalts, Rückbewirkung von Rechtsfolgen

  • Grds. verfassungswidrig
  • Ausnahmsweise zulässig, wenn
    • Kein schutzwürdiges Vertrauen bzgl. getroffener Disposition: Wenn Betroffener mit Neuregelung rechnen musste (z.B. bei ausdrücklich vorläufiger Regelung), aber zeitlicher Anknüpfungspunkt zumutbaren Vertrauens ist erst Gesetzesbeschluss (nicht bereits Ankündigungen, Äußerungen oder Gesetzesentwurf)
    • Unklare Rechtslage oder verworrene Rechtslage: Insb. nach Nichtigerklärung einer Vorschrift
    • Lediglich geringfügige Belastung („Bagatellklausel“)
    • Änderung zwingend für Allgemeinwohl

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter echter Rückwirkung? Ist sie zulässig?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Regierung R steckt in Haushaltsschwierigkeiten. Sie möchte ein Gesetz erlassen, das rückwirkend Steuervergünstigungen für Unternehmen streicht, die diese bereits erhalten haben. Welche Aussagen sind korrekt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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