- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Der Verwaltungsakt
Verwaltungsakt, § 35 VwVfG
BelastetBelastendBelastender VerwaltungsaktBelastenden VerwaltungsaktBelastendem Verwaltungsakt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verwaltungsakt, § 35 VwVfG
Belastender Verwaltungsakt und begünstigender Verwaltungsakt
- Belastend, wenn der Verwaltungsakt Pflichten begründet oder Rechte entzieht (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, Rücknahme eines Zuschusses).
- Begünstigend, wenn er ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil verleiht (z.B. Genehmigung, Bewilligung)
- Maßstab grds. nach objektiver Rechtsfolge
- Aber ausnahmsweise aus subjektiver Sicht des Betroffenen, wenn für Behörde erkennbar (z.B. auch Ausmusterung belastend, wenn Berufswunsch Soldat)
2.Wiederholen
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Frage
Wann ist ein Verwaltungsakt belastend oder begünstigend?
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