Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Rechtsstaatsprinzip: Staatshaftung
Grundsatz der StaatshaftungStaatshaftung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtsstaatsprinzip: Staatshaftung
Grundsatz der Staatshaftung: Einzelner kann für schädigende Handlung des Staates Ersatz verlangen
- Konkretisiert in Staatshaftungsrecht: z.B. Art. 34 GG i.V.m. 839 BGB oder Art. 14 III GG
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Können Bürger vom Staat Ersatz verlangen, wenn sie durch den Staat geschädigt werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Beamter B verweigert Bürger C rechtswidrig eine Genehmigung, wodurch C wirtschaftlichen Schaden erleidet. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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