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Geiselnahme, § 239b StGB
1.Verstehen
Geiselnahme, § 239b StGB
Geiselnahme, § 239b StGB: Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person, um diese zu etwas zu nötigen durch die Drohung mit Tod oder schwerer Körperverletzung oder Freiheitsentziehung von über einer Woche
- Zielt auf Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit ab: Ausnutzung der Bemächtigungslage zu einer Nötigung mittels einer qualifizierten Drohung
- Schutzzweck: Willensfreiheit
- Beispiel: z.B. Täter entführt das Opfer und droht, es schwer zu verletzen, wenn es nicht bestimmte Geschäftsgeheimnisse preisgibt
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Geiselnahme?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T entführt die Prokuristin O in ein geheimes Versteck. Nach zwei Tagen, in denen O gefesselt ist, droht T ihr, sie niemals freizulassen und ihr „die Beine zu brechen“, wenn sie ihm nicht die Passwörter zum Firmenserver nennt. Welche Aussage trifft zu?
T überwältigt O in dessen Wohnung und fesselt ihn für drei Stunden ans Bett. Während dieser Zeit droht T dem O mehrfach, ihn zu töten, falls O nicht verrät, wo er seinen Schmuck versteckt hat. O gibt schließlich nach. Wie ist die Rechtslage im Zweipersonenverhältnis?
T packt O in einer einsamen Gasse am Hals, drückt ihn gegen die Wand und droht: „Wenn du jetzt schreist, ersteche ich dich!“ O schweigt aus Todesangst. T hält O dabei weiterhin fest im Griff. Welche Aussage ist korrekt?
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