Versammlungsfreiheit, Art. 8 I GG

Versammlungsfreiheit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Versammlungsfreiheit, Art. 8 I GG

Versammlungsfreiheit, Art. 8 I GG: Kollektive, auf Teilhabe angelegte Meinungskundgabe durch friedliche und waffenlose Versammlungen

  • Ermöglicht öffentliche Debatte und Protest
  • Als demokratiewahrendes Grundrecht von konstitutiver Bedeutung für freiheitliche Demokratie (Verfassungsgut höchster Bedeutung)
    • Dies insb. im Rahmen der Rechtfertigung bei der Angemessenheit in Abwägung erwähnen und berücksichtigen („Brokdorf-Beschluss“)

2.
Wiederholen

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Was ist die Funktion der Versammlungsfreiheit?

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