- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Grundrechte
Versammlungsfreiheit, Art. 8 I GG
Versammlungsfreiheit
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was ist die Funktion der Versammlungsfreiheit?
Merke
Versammlungsfreiheit, Art. 8 I GG: Kollektive, auf Teilhabe angelegte Meinungskundgabe durch friedliche und waffenlose Versammlungen
- Ermöglicht öffentliche Debatte und Protest
- Als demokratiewahrendes Grundrecht von konstitutiver Bedeutung für freiheitliche Demokratie (Verfassungsgut höchster Bedeutung)
- Dies insb. im Rahmen der Rechtfertigung bei der Angemessenheit in Abwägung erwähnen und berücksichtigen („Brokdorf-Beschluss“)
Was schützt die Versammlungsfreiheit?
Merke
Sachlicher Schutzbereich
- Versammlung abhalten und teilnehmen
- Entscheidung über Ort, Zeit, Art und Inhalt der Versammlung
- Auch Recht Außenkontakt herzustellen und z.B. zu versuchen vorübergehende Passanten in Versammlung einzubeziehen
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Was versteht man unter einer Versammlung im Sinne der Versammlungsfreiheit?
Merke
Versammlung
- Örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen: Bereits zwei Personen ausreichend (in der Literatur umstritten, aber praktisch kaum relevante Frage)
- Zur Verfolgung des gemeinschaftlichen Zwecks der Meinungsäußerung, die nach außen kundgemacht
- Erfordert „Innere Gruppenverbindung“
- Zweck muss Meinungsbildung bzw. -kundgabe in öffentlichen Angelegenheiten sein
- Ansammlung: z.B. Wartende auf den Bus
- Rein wirtschaftlicher Zweck oder reine Spaßveranstaltung: z.B. nicht „Loveparade“ (aber „Christopher-Street-Day“, da auch politisches Ziel), z.B. nicht „Heidenspaß am Karfreitag“, z.B. nicht Musikkonzert einer nicht politischen Band
- Friedlich und ohne Waffen
- Unfriedlich: Insgesamt gewalttätiger oder aufrührerischer Verlauf
- Unfriedliche Minderheit führt nur zur Unfriedlichkeit der gesamten Veranstaltung, wenn dies von Veranstaltern beabsichtigt oder gebilligt wird ⇨ einzelne gewaltbereite Teilnehmer können Übrigen den Schutz des Art. 8 I GG nicht nehmen
- Mit Waffen: Passive Bewaffnung (z.B. Motorradhelm) ausgenommen
Wen schützt die Versammlungsfreiheit?
Merke
Persönlicher Schutzbereich
- Deutschengrundrecht
- Menschenrecht: Seinem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbar
Wie kann ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt werden?
Merke
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- Unter freiem Himmel: Nicht nach außen abgegrenzt (seitliche Begrenzung maßgeblich, nicht Überdachung, z.B. auch zur Seite offener Pavillon unter freiem Himmel), weil Einlass begrenzt werden kann
- Unter Gesetzesvorbehalt, Art. 8 II GG
- Insb. Versammlungsrechtliche Eingriffsbefugnisse des VersG, z.B. Versammlungsverbot nach § 15 I VersG
- Öffentlich: Teilnahme nicht auf namentlich oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt, sondern jedermann offenstehend
- Vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht: Nur verfassungsimmanente Schranken (Schranke aus Art. 5 II bezieht sich nur auf Meinungsfreiheit)
Wie verhält es sich, wenn zwei geschützte Versammlungen kollidieren?
Merke
Kollision geschützter Versammlungen: z.B. lautstarke Antifa-Demonstration zeitgleich mit stiller Gedenkveranstaltung; beide für sich zulässig aber nicht miteinander vereinbar
- Kein Vorrang größerer Demonstration: Minderheit in gleicher Weise geschützt
- Kein Vorrang erster Demonstration: Kein „Erstanmelderprivileg“ nach Reihenfolge der Anmeldung
- Schonender Ausgleich widerstreitender Interessen
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht und zum Thema Grundrechte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.
