- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Ewigkeitsklausel, Art. 79 III GG
1.Verstehen
Ewigkeitsklausel, Art. 79 III GG
Ewigkeitsklausel, Art. 79 III GG: Verfassungsänderung nicht möglich, wenn folgende Grundsätze berührt werden
- Gliederung des Bundes in Länder
- Grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei Gesetzgebung
- Grundsätze aus Art. 1 und 20 GG (insb. Staatsstrukturprinzipien)
2.Wiederholen
Was versteht man unter der sog. Ewigkeitsklausel?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Nachdem eine Serie von Terroranschlägen das Land erschüttert, wollen Kanzler K und Oppositionsführer O Deutschland gemeinsam durch die Krise führen. Sie planen, die Versammlungsfreiheit im Kern für ein Jahr auszusetzen, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Dafür haben sie eine Mehrheit von 90% der Abgeordneten im Bundestag gewonnen. Welche Aussagen sind korrekt?
Kanzler K und Oppositionsführer O wollen Deutschland gemeinsam durch eine Strukturreform aus der Krise führen. Sie planen, das Land in einen effizienten Zentralstaat umzubauen. Dafür haben sie eine Mehrheit von 90% der Abgeordneten im Bundestag gewonnen. Welche Aussagen sind korrekt?
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