Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Anstiftung, § 26 StGB
Erforderlichkeit offenen geistigen Kontakts
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Anstiftung, § 26 StGB
Erforderlichkeit offenen geistigen Kontakts für das Bestimmen zur Tat umstritten
- Verursachungstheorie: (Mit-)Ursache für Vorsatzbeschluss des Haupttäters genügt
- Bestrafung nach § 26 gleich einem Täter ⇨ Restriktive Auslegung nötig
- h.M., Kommunikationstheorie: Zusätzlich zumindest geistigen Kontakt in Form von kommunikativer Willensbeeinflussung nötig
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Handelt es sich um eine strafbare Anstiftung, wenn der Anstifter gar nicht mit dem Haupttäter kommuniziert hat, sondern auf andere Art und Weise für den Tatentschluss kausal wurde?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A beeinflusst T indirekt, eine Straftat zu begehen, indem er gezielt Gerüchte streut, die T dazu bringen, einen Diebstahl zu planen und durchzuführen. A und T hatten jedoch keinen direkten Kontakt. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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