Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Falsa demonstratio non nocet
Falsa demonstratio non nocet
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Falsa demonstratio non nocet
- Latein: Falsa demonstratio non nocet
- Deutsch: Falsche Bezeichnung schadet nicht
- Bedeutung: Bei übereinstimmender Falschbezeichnung wird empfangsbedürftige Willenserklärung ausnahmsweise selbst entgegen ihrem Wortlaut im Sinne des von den Parteien Gewollten ausgelegt
- Kontext: Auslegung von Willenserklärungen; z.B. Haakjöringsköd-Fall
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Was bedeutet "falsa demonstratio non nocet"?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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