- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Falsa demonstratio non nocet
Falsa demonstratio non nocet
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was bedeutet "falsa demonstratio non nocet"?
Merke
- Latein: Falsa demonstratio non nocet
- Deutsch: Falsche Bezeichnung schadet nicht
- Bedeutung: Bei übereinstimmender Falschbezeichnung wird empfangsbedürftige Willenserklärung ausnahmsweise selbst entgegen ihrem Wortlaut im Sinne des von den Parteien Gewollten ausgelegt
- Kontext: Auslegung von Willenserklärungen; z.B. Haakjöringsköd-Fall
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Juristisches Allgemeinwissen und zum Thema Arbeit im Gutachten.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.