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Falsa demonstratio non nocet
Was bedeutet "falsa demonstratio non nocet"?
„Falsa demonstratio non nocet" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „falsche Bezeichnung schadet nicht". Gemeint ist damit, dass eine empfangsbedürftige Willenserklärung bei übereinstimmender Falschbezeichnung ausnahmsweise selbst entgegen ihrem Wortlaut im Sinne des von den Parteien Gewollten ausgelegt wird. Wenn sich also beide Seiten einig sind, was sie meinen, aber zufällig denselben falschen Begriff verwenden, dann gilt das tatsächlich Gewollte und nicht der objektive Wortlaut der Erklärung. Ein bekanntes Beispiel ist der sogenannte Haakjöringsköd-Fall: Beide Parteien schließen einen Kaufvertrag über „Haakjöringsköd", was eigentlich Haifischfleisch bedeutet. Beide meinen damit aber Walfischfleisch und wollen auch Walfischfleisch kaufen beziehungsweise verkaufen. Obwohl die Bezeichnung objektiv falsch ist, kommt ein Vertrag über Walfischfleisch zustande, weil beide Parteien übereinstimmend dasselbe gewollt haben. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist die Auslegung von Willenserklärungen. Falsa demonstratio non nocet besagt somit, dass eine übereinstimmende Falschbezeichnung unschädlich ist und der wirkliche Wille der Parteien maßgeblich bleibt.
- Latein: Falsa demonstratio non nocet
- Deutsch: Falsche Bezeichnung schadet nicht
- Bedeutung: Bei übereinstimmender Falschbezeichnung wird empfangsbedürftige Willenserklärung ausnahmsweise selbst entgegen ihrem Wortlaut im Sinne des von den Parteien Gewollten ausgelegt
- Kontext: Auslegung von Willenserklärungen; z.B. Haakjöringsköd-Fall
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Ziad T.
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