Was bedeutet "a limine"?
Der lateinische Ausdruck „a limine" bedeutet wörtlich übersetzt „von der Schwelle". Gemeint sind damit gerichtliche Entscheidungen, die gleich zu Beginn eines Verfahrens ergehen, typischerweise durch Beschluss, ohne mündliche Verhandlung und ohne Beweisaufnahme. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, sind also gerichtliche Entscheidungen. „A limine" beschreibt somit, dass ein Gericht eine Sache bereits an der Schwelle, also sofort bei Eingang, zurückweist oder entscheidet, ohne überhaupt in eine vertiefte Prüfung einzutreten.
- Latein: A limine
- Deutsch: Von der Schwelle
- Bedeutung: Gerichtliche Entscheidungen, die gleich zu Beginn eines Verfahrens typischerweise durch Beschluss, ohne mündliche Verhandlung und ohne Beweisaufnahme ergehen
- Kontext: Gerichtliche Entscheidungen
Häufig gestellte Fragen
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Referendar R liest in einem Beschluss, das Gericht habe einen offensichtlich aussichtslosen Antrag „a limine“ zurückgewiesen. R überlegt, was das über den Verfahrensablauf aussagt. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
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