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A maiore ad minus
Was bedeutet "a maiore ad minus"?
Der lateinische Ausdruck „a maiore ad minus" bedeutet wörtlich übersetzt „vom Größeren auf das Kleinere". Damit ist der sogenannte Erst-Recht-Schluss gemeint. Die Idee dahinter ist einfach: Wenn das Gesetz etwas Größeres, Weitergehendes erlaubt oder anordnet, dann muss das erst recht für etwas Kleineres, weniger Weitgehendes gelten. Wenn du beispielsweise berechtigt bist, eine Sache zu verkaufen, dann darfst du sie erst recht verschenken, weil das Verschenken das „Kleinere" gegenüber dem Verkaufen ist. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist die systematische Auslegung von Normen. Der Erst-Recht-Schluss ist also ein methodisches Werkzeug, mit dem du aus einer bestehenden gesetzlichen Regelung eine Aussage für einen nicht ausdrücklich geregelten, aber weniger weitreichenden Fall ableitest. „A maiore ad minus" bezeichnet somit den Erst-Recht-Schluss vom Größeren auf das Kleinere im Rahmen der systematischen Auslegung.
- Latein: A maiore ad minus
- Deutsch: Vom Größeren auf das Kleinere
- Bedeutung: Erst-Recht-Schluss
- Kontext: Systematische Auslegung von Normen
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Ziad T.
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