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A minore ad maius
Was bedeutet "a minore ad maius"?
Der lateinische Ausdruck „a minore ad maius" ist das genaue Gegenstück zu „a maiore ad minus" und bedeutet wörtlich übersetzt „vom Kleineren auf das Größere". Auch hierbei handelt es sich um einen Erst-Recht-Schluss, nur eben in die umgekehrte Richtung: Wenn das Gesetz bereits etwas für einen kleineren, weniger schwerwiegenden Fall anordnet, dann muss das erst recht für einen größeren, schwerwiegenderen Fall gelten. Wenn beispielsweise schon das fahrlässige Beschädigen einer fremden Sache verboten ist, dann ist erst recht das vorsätzliche Zerstören verboten. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist ebenfalls die systematische Auslegung von Normen. „A minore ad maius" bezeichnet somit den Erst-Recht-Schluss vom Kleineren auf das Größere.
- Latein: A minore ad maius
- Deutsch: Vom Kleineren auf das Größere
- Bedeutung: Erst-Recht-Schluss
- Kontext: Systematische Auslegung von Normen
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Ziad T.
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