Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Irrtümer
Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale: Irrtum über nach wertender Betrachtung auslegungsbedürftige Tatbestandsmerkmale; z.B. Fremdheit der Sache, Gewahrsam oder Rechtswidrigkeit der Zueignung beim Diebstahl
- Irrtum innerhalb der Parallelwertung in Laiensphäre: Täter hat nicht einmal laienmäßig Unrecht erkannt; z.B. glaubt Geldschuld sei Stückschuld
- Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
- Irrtum außerhalb der Parallelwertung in Laiensphäre: z.B. erkennt laienmäßig, dass Strichliste auf Bierdeckel dem Beweis der Anzahl der getrunkenen Biere dient, aber hält Urkunden nur für unterschriebene Dokumente
- Als Subsumtionsirrtum handelt es sich um einen Verbotsirrtum, § 17 StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn sich der Täter über die Auslegung von auslegungsbedürftigen Tatbestandsmerkmalen irrt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T nimmt eine Sache an sich, die er für herrenlos hält, die aber tatsächlich im Eigentum von O steht, was für T nicht erkennbar war. Wie ist Ts Verhalten strafrechtlich zu beurteilen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T nimmt ein Fahrrad, das vor einem Haus steht, weil er glaubt, der Besitzer habe das Fahrrad aufgegeben. Tatsächlich hat der Besitzer das Fahrrad nur kurzfristig dort abgestellt, was T sich hätte denken können. Hat T sich strafbar gemacht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des StGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.