Grundrechtsgleiche Rechte

JustizgrundrechtProzessgrundrechtVerfahrensgrundrecht

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Grundrechtsgleiche Rechte

Persönlicher Schutzbereich der Justizgrundrechte: Geltung für alle Verfahrensbeteiligten, da primär Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und nicht nur individuelles Freiheitsrecht

  • Auch alle juristischen Personen: Selbst ausländische, selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts; Art. 19 III GG bezieht sich nur auf die davor stehenden Grundrechte

2.
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Wen schützen die Justizgrundrechte?

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