- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Möglichkeit der reformatio in peius (Verböserung) im Widerspruchsverfahren: z.B. Widerspruch gegen Gebührenbescheid über 50€, daraufhin durch Widerspruchsbehörde Bescheid auf 100€ geändert
- Unzulässig, da Widerspruchsverfahren reines Rechtsschutzverfahren
- Nicht nur Rechtsschutz, sondern auch Selbstkontrolle der Verwaltung
- ghM: Recht- und Zweckmäßigkeit durch Widerspruchsbehörde völlig neu zu prüfen und Ermessen neu auszuüben
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann die Behörde auf den Widerspruch hin den angegriffenen Verwaltungsakt auch zum Nachteil des Widerspruchsführers ändern?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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