Auszug

Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB

  • Nur bei Fälligkeit der Leistung, § 281 I 1 BGB
    • Aber auch vor Fälligkeit möglich, wenn bereits offensichtlich, dass Voraussetzungen des Schadensersatzes eintreten werden, analog § 323 IV BGB: Parallele Regelung zur Fälligkeit beim Rücktritt im Wege der Analogie auch auf Schadensersatz anwendbar, da kein sachlicher Grund für unterschiedliche Behandlung

2.
Wiederholen

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Frage

Kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn die geschuldete Leistung noch nicht fällig ist?

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