Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
- Nur bei Fälligkeit der Leistung, § 281 I 1 BGB
- Aber auch vor Fälligkeit möglich, wenn bereits offensichtlich, dass Voraussetzungen des Schadensersatzes eintreten werden, analog § 323 IV BGB: Parallele Regelung zur Fälligkeit beim Rücktritt im Wege der Analogie auch auf Schadensersatz anwendbar, da kein sachlicher Grund für unterschiedliche Behandlung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn die geschuldete Leistung noch nicht fällig ist?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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