- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Beleidigungsdelikte
Beleidigung, § 185 StGB
1.Verstehen
Beleidigung, § 185 StGB
Beleidigung, § 185 StGB: Angriff auf Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
- Beispiele: z.B. ggf. bereits unaufgefordertes Duzen eines Fremden, z.B. Bezeichnung älterer Person als „Opa“
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Beleidigung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T stellt sich vor den Soldaten O, der in Uniform auf den Bus wartet. T blickt O tief in die Augen und schreit: „Soldaten sind alle Mörder!“ T will damit gerade den O persönlich treffen. Handelt es sich um eine Beleidigung des O?
T streitet sich im Supermarkt mit dem ihm O um den letzten Einkaufswagen. Respektlos geht T bewusst zum „Du“ über und sagt abfällig: „Hör mal, du hast mir gar nichts zu sagen.“ Ist der Tatbestand der Beleidigung erfüllt?
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
T trifft auf einer Party seinen verhassten Bekannten O. Um O zu kränken, verweigert T ihm demonstrativ den Handschlag und dreht sich wortlos weg. O fühlt sich dadurch in seiner Ehre verletzt. Hat T eine Beleidigung gemäß § 185 StGB begangen?
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