Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz
VertrauensschutzRechtssicherheitRückwirkungsverbot
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz
Vertrauensschutz / Rechtssicherheit: Schutz des Vertrauens in Beständigkeit der Gesetze und darauf beruhender Verwaltungsentscheidungen
- Rückwirkungsverbot zum Nachteil des Einzelnen: Zwar keine „Ewigkeitsgarantie“ in Bestand der Rechtslage (z.B. staatliche Leistungen), aber langfristige Planung und Disposition muss ermöglicht werden
- Für Strafgesetze konkretisiert in Art. 103 II GG: Nulla poena sine lege
- Kein Schutz des Vertrauens in Rechtsprechung und richterliche Auslegung: Rechtsprechungsänderungen möglich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Grundsatz des Vertrauensschutzes?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Regierung R steckt in Haushaltsschwierigkeiten. Sie möchte ein Gesetz erlassen, das rückwirkend Steuervergünstigungen für Unternehmen streicht, die diese bereits erhalten haben. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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