Auszug

Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz

VertrauensschutzRechtssicherheitRückwirkungsverbot

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz

Vertrauensschutz / Rechtssicherheit: Schutz des Vertrauens in Beständigkeit der Gesetze und darauf beruhender Verwaltungsentscheidungen

  • Rückwirkungsverbot zum Nachteil des Einzelnen: Zwar keineEwigkeitsgarantie“ in Bestand der Rechtslage (z.B. staatliche Leistungen), aber langfristige Planung und Disposition muss ermöglicht werden
  • Für Strafgesetze konkretisiert in Art. 103 II GG: Nulla poena sine lege
  • Kein Schutz des Vertrauens in Rechtsprechung und richterliche Auslegung: Rechtsprechungsänderungen möglich

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter dem Grundsatz des Vertrauensschutzes?

3.
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Frage 1

Regierung R steckt in Haushaltsschwierigkeiten. Sie möchte ein Gesetz erlassen, das rückwirkend Steuervergünstigungen für Unternehmen streicht, die diese bereits erhalten haben. Welche Aussagen sind korrekt?

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