- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Die europäische Union
Die europäische Union
EU
1.Verstehen
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Die europäische Union
Rechtsnatur der europäischen Union
- Staatenbund, da zwar auf völkerrechtlichen Verträgen gründet, aber Souveränitätseinbußen der Mitgliedstaaten und Rechtswirkungen auch für Bürger und Unternehmen; Beispiel für Staatenbund ist Zusammenschluss der Vereinten Nationen (UN)
- Bundestaat: Keine Staatlichkeit, da Staatsgebiet, Staatsvolk (Art. 20 AEUV) und Staatsgewalt von Mitgliedstaaten abgeleitet
- Unionsrechtliche Theorie: Staatenverbund, d.h. Verbindung, die zwischen Staat und internationaler Organisation steht; „zielbezogenes transnationales Gemeinwesen eigener Prägung“
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