Die europäische Union

EU

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Die europäische Union

Rechtsnatur der europäischen Union

  • Staatenbund, da zwar auf völkerrechtlichen Verträgen gründet, aber Souveränitätseinbußen der Mitgliedstaaten und Rechtswirkungen auch für Bürger und Unternehmen; Beispiel für Staatenbund ist Zusammenschluss der Vereinten Nationen (UN)
  • Bundestaat: Keine Staatlichkeit, da Staatsgebiet, Staatsvolk (Art. 20 AEUV) und Staatsgewalt von Mitgliedstaaten abgeleitet
  • Unionsrechtliche Theorie: Staatenverbund, d.h. Verbindung, die zwischen Staat und internationaler Organisation steht; „zielbezogenes transnationales Gemeinwesen eigener Prägung“

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