- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Grundlagen des Verwaltungshandelns
Anspruch auf Verwaltungshandeln
Anspruch auf VerwaltungshandelnAnspruch
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Anspruch auf Verwaltungshandeln
Anspruch auf Verwaltungshandeln: Bürger kann unter bestimmten Voraussetzungen ein aktives Einschreiten der Verwaltung verlangen; z.B. Anspruch auf polizeiliches Tätigwerden zum Schutz vor Gefahren
- Ausdruck der Leistungsverwaltung
- Voraussetzungen
- Befugnis der Behörde: Objektive Rechtmäßigkeit der begehrten Handlung
- Verpflichtung der Behörde
- Gebundene Entscheidung ⇨ Anspruch auf begehrte Handlung
- Ermessensentscheidung ⇨ Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
- Ermessenreduktion auf null ⇨ Anspruch auf begehrte Handlung
- Subjektiv-öffentliches Recht nach Schutznormtheorie: z.B. grds immer im Polizeirecht
- Für Verpflichtungsklage in § 113 V VwGO prozedural verarbeitet
2.Wiederholen
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Wann besteht ein Anspruch auf Verwaltungshandeln?
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