- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Beleidigungsdelikte
Beleidigung, § 185 StGB
1.Verstehen
Beleidigung, § 185 StGB
Vollendung und Beendigung der Beleidigung
- Vollendung und Beendigung nach Kundgabe (es sei denn Kanonade von Beleidigungen als „Dauerbeleidigung“)
- Nach Kundgabe kein gegenwärtiger Angriff mehr (d.h. keine Notwehrlage), es sei denn fortwährende Fortsetzung beleidigender Aussprüche
2.Wiederholen
Wann ist eine Beleidigung vollendet und beendet?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
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