- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Nemo tenetur se ipsum accusare
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Nemo tenetur se ipsum accusare
- Latein: Nemo tenetur se ipsum accusare
- Deutsch: Niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst anzuklagen
- Bedeutung: Beschuldigter im Strafprozess darf nicht gezwungen werden aktiv an seiner Überführung mitzuwirken
- Kontext: Nemo tenetur-Grundsatz im Strafrecht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was bedeutet "nemo tenetur se ipsum accusare "?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Bei einer Verkehrskontrolle verweigert Fahrer T den Atemalkoholtest. Die Polizei droht ihm, ihn zur Blutentnahme mitzunehmen, wenn er nicht ins Röhrchen pustet. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Juristisches Allgemeinwissen, zum Thema Arbeit im Gutachten findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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