- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB
1.Verstehen
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB
Voraussetzungen der Beteiligung an einer Schlägerei Prüfungsschema
Objektiver Tatbestand
Schlägerei oder Angriff mehrerer
Schlägerei: Mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundener Streit an dem mind. 3 Personen aktiv mitwirken (Nicht wenn Dritter zur Beendigung in Streit von 2 eingreift)
Angriff mehrerer: Einheitlichkeit von Angriff, Angriffswille und Angriffsobjekt
Bloßes Zusammentreffen verschiedener Angriffe gegen eine Person nicht ausreichend
Beteiligung: Anwesend und physische oder psychische Mitwirkung an Tätlichkeiten
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale
Tod oder schwere Körperverletzung als objektive Strafbarkeitsbedingung
Im Tatbestand als eigenen Prüfungspunkt nach subjektivem Tatbestand prüfen
2.Wiederholen
Welche Voraussetzungen hat die Beteiligung an einer Schlägerei?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T und A prügeln sich heftig. Der Passant B wirft sich dazwischen, ausschließlich um die beiden zu trennen und den Streit zu beenden. Im Gerangel stürzt A unglücklich, schlägt mit dem Kopf auf und verstirbt noch am Ort. Liegt eine Schlägerei im Sinne des § 231 StGB vor?
T beteiligt sich an einer Schlägerei, bei der sein bester Freund O ums Leben kommt. T hat den Tod nicht verursacht und nicht gewollt. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
T beteiligt sich an einer wüsten Schlägerei in einer Kneipe. Im Getümmel stürzt O unglücklich und stirbt an einem Schädelbasisbruch. T hat O nicht berührt und den Tod weder gewollt noch vorhersehen können. Ist T nach § 231 StGB strafbar?
T beteiligt sich an einer wüsten Schlägerei. O erleidet eine schwere Körperverletzung. Es lässt sich vor Gericht nicht mehr klären, ob die Verletzung eintrat, während T mitprügelte, oder erst, nachdem T sich bereits entfernt hatte. T wird verurteilt. Worauf stützt sich dies?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
