Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB
Beteiligung an einer Schlägerei
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB
Voraussetzungen der Beteiligung an einer Schlägerei
- Objektiver Tatbestand
- Schlägerei oder Angriff mehrerer
- Schlägerei: Mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundener Streit an dem mind. 3 Personen aktiv mitwirken (Nicht wenn Dritter zur Beendigung in Streit von 2 eingreift)
- Angriff mehrerer: Einheitlichkeit von Angriff, Angriffswille und Angriffsobjekt
- Bloßes Zusammentreffen verschiedener Angriffe gegen eine Person nicht ausreichend
- Beteiligung: Anwesend und physische oder psychische Mitwirkung an Tätlichkeiten
- Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale
- Tod oder schwere Körperverletzung als objektive Strafbarkeitsbedingung
- Im Tatbestand als eigenen Prüfungspunkt nach subjektivem Tatbestand prüfen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Voraussetzungen hat die Beteiligung an einer Schlägerei?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T beteiligt sich an einer Schlägerei, bei der sein bester Freund O ums Leben kommt. T hat den Tod nicht verursacht und nicht gewollt. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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