Auszug

Betrug: Vermögensschaden im Detail

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Betrug: Vermögensschaden im Detail

Vermögensschaden auch bereits, wenn durch Täuschung vorübergehend Besitz an Sache verloren: Selbst, wenn Gegenstand zur fraglichen Zeit gar nicht nutzbar, z.B. weil im Zustand der Trunkenheit Kfz nicht gefahren werden darf

2.
Wiederholen

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Frage

Liegt ein Vermögensschaden auch vor, wenn durch die Täuschung nur vorübergehend der Besitz an einer Sache verloren ist?

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