Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Betrug: Vermögensschaden im Detail
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Betrug: Vermögensschaden im Detail
Vermögensschaden auch bereits, wenn durch Täuschung vorübergehend Besitz an Sache verloren: Selbst, wenn Gegenstand zur fraglichen Zeit gar nicht nutzbar, z.B. weil im Zustand der Trunkenheit Kfz nicht gefahren werden darf
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Liegt ein Vermögensschaden auch vor, wenn durch die Täuschung nur vorübergehend der Besitz an einer Sache verloren ist?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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