Auszug

Formen der Beteiligung

BeteiligungBeteiligterBeteiligteTäterschaftTeilnahmeAbgrenzung zwischen Täterschaft und TeilnahmeTäterwille

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Formen der Beteiligung

Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • Rspr., subjektiver Ansatz: Täter, wenn Tat „als eigene“ gewollt ist; nachzuweisen anhand objektiver Kriterien (z.B. Interesse an der Tat)
    • Täter und Teilnehmer dann nahezu austauschbar: Selbst wer alle Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes in seiner Person erfüllt, kann Gehilfe sein
  • h.L., objektiver Ansatz: Tatherrschaft entscheidend
  • Objektiv-subjektiv gemischte Tatherrschaftslehre
    • Täter: Wer objektiv Geschehen gestaltet, d.h. Tat in Händen hält, weil er sie steuern kann (plant und lenkt, nach seiner Entscheidung hemmen oder ablaufen lassen) und die Tat subjektiv „als eigene“ will (Täterwille, „animus auctoris“)
    • Teilnehmer: Wer Tat objektiv nur als Randfigur fördern oder veranlasst und sie subjektiv „als fremde“ will (Teilnehmerwille, „animus socii“)
    • (+) Bringt Aspekte beider Ansätze miteinander in Einklang
  • Zu diskutieren in der Zurechnung der Tathandlung: Wenn man sich im Ergebnis z.B. für eine mittelbare Täterschaft statt für eine Anstiftung entscheidet, kann man das Delikt in mittelbarer Täterschaft prüfen und im Rahmen der Zurechnung gem. § 25 I Alt. 2 StGB zur Anstiftung abgrenzen (Anstiftung zum Delikt muss dann nicht getrennt geprüft werden)

2.
Wiederholen

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Frage

Wie grenzt man Täterschaft und Teilnahme voneinander ab?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T überzeugt H, einen Diebstahl zu begehen, indem er H einredet, dass es eine leichte Beute ist. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 2

T plant und führt eine Straftat selbst durch, H hilft ihm dabei. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 3

A überredet T, einen Diebstahl zu begehen, wobei T auch tatsächlich die Tat durchführt. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 4

A gibt T Informationen, die es T ermöglichen, einen Einbruch zu planen und durchzuführen. Welche Aussagen sind zutreffend?

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