Aussage

AussageFalschaussage

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Aussage

Aussage: All das worauf sich Wahrheitspflicht erstreckt

  • Auch Personalien, § 68 StPO
  • Auch bei Beweisverwertungsverbot, wenn über Aussageverweigerungsrecht nicht belehrt („nur Recht zum Schweigen, nicht Recht zum Lügen“)
  • Keine Falschaussage bei unzulässigen Fragen: z.B. „Mit wie vielen Frauen hatten sie schon Sex?

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einer Aussage?

3.
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Frage 1

Der Zeuge Z ist mit dem Angeklagten verwandt und hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Der Richter vergisst, ihn darüber zu belehren. Z sagt aus und lügt dabei bewusst, um den Angeklagten zu entlasten. Später wird argumentiert, die Aussage sei wegen des Verfahrensfehlers unverwertbar und daher keine strafbare Falschaussage. Stimmt das?

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Frage 2

Der Zeuge Z ist mit dem Angeklagten verwandt und hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Der Richter vergisst, ihn darüber zu belehren. Z sagt aus und lügt dabei bewusst, um den Angeklagten zu entlasten. Später wird argumentiert, die Aussage sei wegen des Verfahrensfehlers unverwertbar und daher keine strafbare Falschaussage. Stimmt das?

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Frage 3

Zeuge Z sagt in einem Strafprozess zur Sache (dem Tathergang) die Wahrheit. Zu Beginn der Vernehmung gibt er jedoch auf Nachfrage des Richters absichtlich eine falsche Adresse an, um nicht von Pressevertretern belästigt zu werden. Hat Z falsch ausgesagt?

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Frage 4

Der Zeuge Z ist mit dem Angeklagten verwandt und hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Der Richter vergisst, ihn darüber zu belehren. Z sagt aus und lügt dabei bewusst, um den Angeklagten zu entlasten. Später wird argumentiert, die Aussage sei wegen des Verfahrensfehlers unverwertbar und daher keine strafbare Falschaussage. Stimmt das?

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