- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Aussage
AussageFalschaussageFalsche uneidliche Aussage
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einer Aussage?
Merke
Aussage: All das worauf sich Wahrheitspflicht erstreckt
- Auch Personalien, § 68 StPO
- Auch bei Beweisverwertungsverbot, wenn über Aussageverweigerungsrecht nicht belehrt („nur Recht zum Schweigen, nicht Recht zum Lügen“)
- Keine Falschaussage bei unzulässigen Fragen: z.B. „Mit wie vielen Frauen hatten sie schon Sex?“
Wann ist eine falsche Aussage vollendet? Wie verhält es sich, wenn sie berichtigt wird?
Merke
Vollendung, wenn Täter aus Zeugenstand entlassen: z.B. wenn Vernehmung über mehrere Tage geht, noch nicht entlassen am Ende des ersten Tages
- Bei Berichtigung vor Entlassung liegt schon keine falsche Aussage vor: Keine Vollendung (nur Versuchsstrafbarkeit) und Rücktritt vom Versuch
- Bei Berichtigung nach Entlassung kann Strafe gemildert werden, § 158 I StGB: Erfordert vollendete Falschaussage; z.B. nach Entlassung aber vor Beschluss des Urteils zum Richter gegangen und berichtigt
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Ziad T.
Jurastudent
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