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Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Falsche uneidliche AussageFalschaussage
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einer falschen uneidlichen Aussage?

Merke

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB: Abgabe einer objektiv falschen Aussage als Zeuge oder Sachverständiger ohne Eid vor Gericht (oder andere zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle)

  • Beispiel: z.B. Zeuge sagt vor Gericht absichtlich falsch aus, dass er den Angeklagten zur Tatzeit nicht am Tatort gesehen habe, obwohl er ihn dort gesehen hat
  • Schutzzweck: Gericht (oder andere zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle)
    • Nicht Polizei, Staatsanwaltschaft: Lügen dort erlaubt in den Grenzen der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, und Strafvereitelung, § 258 StGB

Welche Voraussetzungen hat die falsche uneidliche Aussage?

Merke

Voraussetzungen der falschen uneidliche Aussage

  1. Täter ist Zeuge oder Sachverständiger
    • Eigenhändiges Delikt: Täter kann nur sein, wer selbst die Aussage macht
  2. Falsche Aussage
    • Schlichtes Tätigkeitsdelikt: Es muss kein Erfolg in der Außenwelt eintreten
    • Abstraktes Gefährdungsdelikt: Vollendung unabhängig davon, ob Richter der falschen Aussage Glauben schenkt
  3. Vor Gericht (oder anderer zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle)
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Ziad T.

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