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Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Falsche uneidliche AussageFalschaussage
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter einer falschen uneidlichen Aussage?
Merke
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB: Abgabe einer objektiv falschen Aussage als Zeuge oder Sachverständiger ohne Eid vor Gericht (oder andere zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle)
- Beispiel: z.B. Zeuge sagt vor Gericht absichtlich falsch aus, dass er den Angeklagten zur Tatzeit nicht am Tatort gesehen habe, obwohl er ihn dort gesehen hat
- Schutzzweck: Gericht (oder andere zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle)
- Nicht Polizei, Staatsanwaltschaft: Lügen dort erlaubt in den Grenzen der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, und Strafvereitelung, § 258 StGB
Welche Voraussetzungen hat die falsche uneidliche Aussage?
Merke
Voraussetzungen der falschen uneidliche Aussage
- Täter ist Zeuge oder Sachverständiger
- Eigenhändiges Delikt: Täter kann nur sein, wer selbst die Aussage macht
- Falsche Aussage: Objektiv unwahre Aussage
- Schlichtes Tätigkeitsdelikt: Es muss kein Erfolg in der Außenwelt eintreten
- Abstraktes Gefährdungsdelikt: Vollendung unabhängig davon, ob Richter der falschen Aussage Glauben schenkt
- Vor Gericht (oder anderer zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle)
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Frage 1/9
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
T ist Täter einer falschen uneidlichen Aussage in mittelbarer Täterschaft.
Eine mittelbare Täterschaft scheidet aus.
T hat sich wegen Anstiftung zur Falschaussage strafbar gemacht.
T hat sich wegen Verleitung zur Falschaussage strafbar gemacht.
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Ziad T.
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Z
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