Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Mittäterschaft, § 25 II StGB
Mittäterexzess
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mittäterschaft, § 25 II StGB
Mittäterexzess über Tatplan hinaus: z.B. Raub mit ungeladener Waffe vereinbart (schwerer Raub gem. § 250 I Nr. 1 lit. b StGB), aber Mittäter verwendet ohne Wissen des anderen eine geladene Waffe (besonders schwerer Raub gem. § 250 II Nr. 1 Alt. 1 StGB)
- Grds. keine Zurechnung: Nur im Umfang des Vorsatzes
- Es sei denn Billigung des Exzesses durch Mittäter: Dann von bedingtem Vorsatz umfasst
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn ein Mittäter eine Tathandlung begeht, die im Tatplan nicht vorgesehen war?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T und M planen gemeinsam einen Raubüberfall mit einer ungeladenen Waffe. Während des Überfalls lädt M ohne das Wissen von T die Waffe und erschießt einen Kassierer. Welche Aussagen über die Tötung sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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