- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
OberverwaltungsgerichtOVGVerwaltungsgerichtshofVGH
1.Verstehen
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Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Oberverwaltungsgericht (OVG) / Verwaltungsgerichtshof (VGH)
- Bezeichnung: Unterschiedliche Bezeichnungen des OVG je nach Bundesland
- In den meisten Bundesländern: Oberverwaltungsgericht (OVG)
- In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, § 184 VwGO: Bezeichnung des OVG als „Verwaltungsgerichtshof“ (VGH); Länder können gem. § 184 VwGO bestimmen, dass OVG als VGH bezeichnet wird, z.B. in Baden-Württemberg in § 1 I 1 AGVwGO BW
- Zweite Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, § 46 VwGO
- Erste Instanz für Normenkontrollverfahren, Großprojekte und Vereinsverbote oberster Landesbehörden, §§ 47, 48 VwGO
Instanzenzug: Revision zum BVerwG, § 49 Nr. 1 VwGO
- Spruchkörper: Senate mit grds. drei Berufsrichtern, § 9 II VwGO
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Welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Bezeichnungen hat das Oberverwaltungsgericht?
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