Auszug

Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB

Verhinderung der Vollendung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB

Maßstab für Verhinderung der Vollendung beim beendeten Versuch

  • M.M.: Optimales Verhinderungsverhalten erforderlich
    • Opferschutz
  • Verhinderung muss „Werk des Täters“ sein nach Kriterien der objektiven Zurechnung

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie bemisst man, ob der Täter beim beendeten Versuch die Vollendung verhindert hat?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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