Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Methodik
Meinungsstreit
MeinungsstreitRspr.RsprMMHerrschende LehreHerrschende MeinungMindermeinung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Meinungsstreit
Ansichten in Meinungsstreiten
- Rechtsprechung (Rspr. / Rspr): Vorwiegend vertretene Position in der Rechtsprechung, insb. durch höchstrichterliche Rechtsprechung
- Herrschende Lehre (h.L. / hL): Vorwiegend vertretene Position in der Literatur; insb. als Gegenbegriff in Abgrenzung zu abweichenden Ansichten der Rechtsprechung
- Herrschende Meinung (h.M. / hM) / herrschende Ansicht (h.A. / hA): Vorwiegend vertretene Position im gesamten Meinungsspektrum; insb. wenn herrschende Lehre und Rechtsprechung die gleiche Ansicht vertreten
- Mindermeinung (MM): Position in der Literatur, die nicht vorwiegend vertreten wird
- Vordringende Ansicht: Position in der Literatur, die noch nicht vorwiegend vertreten wird, aber regen Zulauf hat
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Rspr, hL, und hM?
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