Bundespräsident: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

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Bundespräsident: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Das Problem „der prüfende Präsident“ Betrifft die Frage, ob und in welchem Umfang er bei bestimmten Amtshandlungen die Rechtmäßigkeit prüfen und ggf. seine Mitwirkung verweigern darf

  • Klausurrelevanz des Problems
    • Insbesondere bei Ausfertigung von Gesetzen gem. Art. 82 I GG
    • Teilweise bei Ernennung von Beamten gem. Art. 60 GG
    • Manchmal beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge gem. Art. 59 I GG

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