- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
1.Verstehen
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
Schutzzweck: Leibesfrucht
Gesundheit der Mutter nur als Reflex geschützt: Mutterschutz primär durch § 223 StGB (≠ „mein Bauch gehört mir“)
Ab Zeugung / Empfängnis / Nidation, § 218 I 2 StGB: Einnistung befruchteter Eizelle (≠ "Pille danach")
Bis Beginn der Geburt: Beginn der natürlichen Geburt mit den Eröffnungswehen oder Öffnung des Uterus bei Kaiserschnitt (danach als geborener Mensch im Schutzbereich der Tötungsdelikte)
Staatliche Schutzpflicht für das Leben: Staat muss sich schützend und fördernd vor das (ungeborene) Leben stellen
Schwangerschaftsabbruch grds. rechtswidrig: Pflicht zur Austragung, kein Recht auf Abtreibung
Aber Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs in bestimmten Fällen
2.Wiederholen
Was ist der Schutzzweck von § 218 StGB und welche Regelung ergibt sich daraus?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T führt einen Schwangerschaftsabbruch bei sich selbst im neunten Monat ihrer Schwangerschaft durch, weil sie irrtümlich glaubt, dies sei legal, sie habe ein "Recht auf Abtreibung", das den Schutz ihrer Leibesfrucht überwiege. Wie ist Ts Verhalten strafrechtlich zu beurteilen?
T verabreicht S ein Präparat, das verhindert, dass sich eine bereits befruchtete Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut festsetzt. Wie ist dies nach § 218 StGB zu werten?
T boxt eine schwangere Frau in den Bauch. Ihr Kind stirbt. Hat er sich durch die Tötung eines Menschen wegen Totschlags strafbar gemacht?
Vier Frauen entscheiden sich für einen Schwangerschaftsabbruch. S1 lässt den Abbruch nach einer Beratung in der 10. Woche vornehmen. S2 benötigt den Abbruch in der 30. Woche, da ihre körperliche Gesundheit schwer gefährdet ist. S3 wurde Opfer einer Vergewaltigung und lässt den Abbruch ebenfalls in der 30. Woche vornehmen. S4 versucht, den Abbruch selbst durchzuführen, scheitert jedoch. In welchem Fall liegt eine Rechtfertigung vor?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
