Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
SchwangerschaftsabbruchAbtreibung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
Schutzzweck: Leibesfrucht
- Gesundheit der Mutter nur als Reflex geschützt: Mutterschutz primär durch § 223 StGB (≠ „mein Bauch gehört mir“)
- Ab Zeugung / Empfängnis / Nidation, § 218 I 2 StGB: Einnistung befruchteter Eizelle
- Bis Beginn der Geburt: Beginn der natürlichen Geburt mit den Eröffnungswehen oder Öffnung des Uterus bei Kaiserschnitt (danach als geborener Mensch im Schutzbereich der Tötungsdelikte)
- Staatliche Schutzpflicht für das Leben: Staat muss sich schützend und fördernd vor das (ungeborene) Leben stellen
- Schwangerschaftsabbruch grds. rechtswidrig: Pflicht zur Austragung, kein Recht auf Abtreibung
- Aber Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs in bestimmten Fällen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist der Schutzzweck von § 218 StGB und welche Regelung ergibt sich daraus?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T führt einen Schwangerschaftsabbruch bei sich selbst im neunten Monat ihrer Schwangerschaft durch, weil sie irrtümlich glaubt, dies sei legal, sie habe ein "Recht auf Abtreibung", das den Schutz ihrer Leibesfrucht überwiege. Wie ist Ts Verhalten strafrechtlich zu beurteilen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T boxt eine schwangere Frau in den Bauch. Ihr Kind stirbt. Hat er sich durch die Tötung eines Menschen wegen Totschlags strafbar gemacht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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