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Staatsstrukturprinzipien, Art. 20 I GG
1.Verstehen
Staatsstrukturprinzipien, Art. 20 I GG
Staatsstrukturprinzipien / Prinzipien verfassungsmäßiger Ordnung, Art. 20 I GG
Republikprinzip, Art. 20 I GG: Staatsoberhaupt gewählt (keine Erbfolge) für bestimmte Zeit und nicht unabsetzbar ist (erfordert nicht zwangsläufig eine Demokratie, bei der die tatsächliche Staatsgewalt vom Volk ausgeht)
Demokratieprinzip, Art. 20 I, II GG: Herrschaft des Volkes
Bundesstaatsprinzip, Art. 20 I GG: Zweiteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern
Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG: Gerechte Sozialordnung durch den Staat
Rechtsstaatsprinzip, Art. 1 III, 19 IV, 20 III, 28 I GG: Öffentliche Gewalt an gesetzliche Grundlagen und dauerhafte Wertordnung gebunden
2.Wiederholen
Was versteht man unter den Staatsstrukturprinzipien?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Die Monarchenpartei M will einführen, dass in Deutschland das Staatsoberhaupt durch Erbfolge bestimmt wird. Welche Aussagen sind korrekt?
Kanzler K und Oppositionsführer O wollen Deutschland gemeinsam durch eine Strukturreform aus der Krise führen. Sie planen, das Land in einen effizienten Zentralstaat umzubauen. Dafür haben sie eine Mehrheit von 90% der Abgeordneten im Bundestag gewonnen. Welche Aussagen sind korrekt?
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