- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Gesetzgebung
Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG
GesetzgebungsverfahrenBeschlussfassungBeschlussfähigkeitBeschlussfähig
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG
Beschlussfassung durch Bundestag, Art. 77 I 1 GG
- Beratung des Bundestages in angemessener Frist, regelmäßig 3 Lesungen, §§ 78 ff. GOBT
- Nicht in Grundgesetz geregelt ⇨ verfassungswidrig nur wenn keine ausreichende Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit dem Regelungsgegenstand, Art. 20 II, 38 I 1 GG
- Beschlussfassung, Art. 77 I 1 GG
- Durch Mehrheit abgegebener Stimmen, Art. 42 II 1 GG: Enthaltungen zählen nicht
- Beschlussfähigkeit: Mehr als die Hälfte der Mitglieder, § 45 I GOBT, Art. 40 I 2 GG
- Formelle Beschlussfähigkeit: Beschlussfähigkeit vermutet, wenn nicht auf Antrag einer Fraktion oder 5% der Mitglieder beantragt, § 45 II GOBT
- Materielle Beschlussfähigkeit: Beschlussunfähig, wenn weniger als 5% der Mitglieder anwesend, Art. 20 II, 38 I 1 GG
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie fasst der Bundestag den Beschluss über ein Gesetz?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Im Bundestag mit 630 Mitgliedern sind 100 Abgeordnete anwesend. Ein Gesetzentwurf erhält 30 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen bei 50 Enthaltungen. Niemand beantragt die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht, zum Teilgebiet Staatsorganisationsrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Aufgaben
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023–2026 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.